Schwangere liegend auf Teppich.

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Corona: Impfempfehlung für Schwangere bleibt

10.02.2023

Die Ständige Impfkommission (STIKO) am Robert-Koch-Institut hat die Empfehlung der Coronaschutzimpfung für Schwangere geprüft, um zu entscheiden, ob weitere Auffrischimpfungen notwendig sind. Im Ergebnis hat die STIKO entschieden, ihre bisherige Impfempfehlung für Schwangere unverändert beizubehalten.

Laut STIKO belegen aktuelle Daten die Sicherheit der mRNA-Impfung in der Schwangerschaft und zeigen kein erhöhtes Risiko für Aborte, intrauterinen Fruchttod, Frühgeburten und kongenitale Fehlbildungen als Folge der Impfung. Schwangere und ihre ungeborenen Kinder seien durch eine vollständige COVID-19-Impfung, die eine Grundimmunisierung und eine erste Auffrischimpfung umfasst, gut vor schweren Krankheitsverläufen und COVID-19-assoziierten Tot- und Frühgeburten geschützt. Dies gilt auch für Infektionen durch die SARS-CoV-2-Omikron-Variante.

Frauen im gebärfähigen Alter und insbesondere Frauen mit Kinderwunsch, die noch nicht oder nicht vollständig geimpft sind, wird empfohlen, das Impfangebot zeitnah wahrzunehmen. Bei der Planung der Impfserie sollten die bereits erfolgten Infektionen und Impfungen berücksichtigt werden. Die beiden Impfungen der Grundimmunisierung sollten im Abstand von drei bis sechs Wochen erfolgen und die Auffrischimpfung im Abstand von mehr als sechs Monaten zur Grundimmunisierung.

Wird eine Schwangerschaft nach Beginn der Impfserie festgestellt, sollten die noch ausstehenden Impfstoffdosen erst ab dem zweiten Trimenon verabreicht werden. Zwischen dem Abschluss der Grundimmunisierung beziehungsweise zwischen der letzten SARS-CoV-2-Infektion und der ersten Auffrischimpfung sollte ein Mindestabstand von mehr als sechs Monaten eingehalten werden. Bei Schwangeren mit Grunderkrankungen sollte zwischen der ersten Auffrischimpfung beziehungsweise der letzten SARS-CoV-2-Infektion und der zweiten Auffrischimpfung ebenfalls ein Mindestabstand von mehr als sechs Monaten eingehalten werden.