Vater und Kleinkind betrachten Seifenblasen.

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Erziehungszeit: Was Eltern bei der Rentenberechnung beachten müssen

16.01.2023

Die Erziehung von Kindern wird bei der Rentenberechnung unter anderem mit der dreijährigen Kindererziehungszeit berücksichtigt. Sie kann entweder die Mutter oder der Vater erhalten. Soll der Vater die Zeit erhalten, müssen Eltern gegebenenfalls gleich nach der Geburt tätig werden.

Die rückwirkende Anerkennung der Zeiten ist für den Vater problemlos möglich, wenn er das Kind überwiegend erzieht. Anders verhält es sich, wenn er nicht überwiegend erzieht, weil zum Beispiel beide Elternteile im gleichen Maße berufstätig sind. In diesen Fällen kann der Vater die Kindererziehungszeit nur erhalten, wenn beide Eltern für die Zukunft eine übereinstimmende gemeinsame Erklärung gegenüber dem Rentenversicherungsträger abgeben. Diese Erklärung kann auch rückwirkend, höchstens jedoch für zwei Kalendermonate, abgegeben werden. Wird keine Erklärung abgegeben, erhält die Mutter die Kindererziehungszeit.

Weitere Informationen erhalten Sie in dem Faltblatt "Kindererziehung - Ihr Plus für die Rente".

 

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