Scheerenschnitt einer Familie auf einem Geldschein.

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Erhöhung des Kindergeldes und des Kinderzuschlages ab 2023

17.10.2022

Angesichts der steigenden Lebenshaltungskosten sollen Familien besonders unterstützt werden. So wird zum 1. Januar 2023 das Kindergeld für die ersten drei Kinder auf jeweils 237 Euro pro Monat erhöht werden. Für das erste und zweite Kind bedeutet das eine Erhöhung um 18 Euro monatlich, für das dritte Kind um 12 Euro monatlich. Für eine Familie mit zwei Kindern sind das 432 Euro jährlich mehr. Für eine Familie mit drei Kindern ist das ein Plus von 576 Euro im Jahr.

Zudem werden Familien mit niedrigem Haushaltseinkommen auch durch eine Erhöhung des Kinderzuschlages unterstützt. Der Kinderzuschlag wird Eltern gewährt, die zwar ihren eigenen Bedarf durch Erwerbseinkommen grundsätzlich bestreiten können, aber nicht über ausreichend finanzielle Mittel verfügen, um den Bedarf ihrer Kinder zu decken.

Im Zuge der Einführung des Kindersofortzuschlages zum 1. Juli 2022 wurde der Höchstbetrag des Kinderzuschlages bereits auf 229 Euro monatlich je Kind erhöht. Um die zusätzlichen Belastungen dieser Familien aufgrund der Inflation abzumildern, wird der Höchstbetrag des Kinderzuschlages ab dem 1. Januar 2023 nochmals auf 250 Euro monatlich erhöht werden. Pro Jahr sind das – bei Bezug des Höchstbetrages – 492 Euro mehr.

 

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