Schwangere streicht über ihren Bauch.

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Landesstiftung Hilfe für Mutter und Kind - Auslaufen der Sonderregelungen aufgrund der Corona-Pandemie

01.06.2022

Die „Landesstiftung Hilfe für Mutter und Kind" unterstützt schwangere Frauen in finanziellen Notlagen durch freiwillige finanzielle Schenkungen, jedoch ohne Rechtsanspruch. Es können Zuschüsse gewährt werden für Anschaffungen, die im Zusammenhang mit der Geburt stehen.

Anträge auf Hilfeleistungen müssen grundsätzlich vor Geburt des Kindes persönlich bei einer staatlich anerkannten Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen oder einer katholischen Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen gestellt werden.

Die seit Mitte März 2020 geltenden Sonderregelungen, mit denen während der Corona-Pandemie Antragstellungen unter Beachtung der notwendigen Kontaktbeschränkungen ermöglicht wurden, enden mit Ablauf des 31. Mai 2022. Ab 1. Juni 2022 gelten erweiterte Antragsregelungen, nach denen es grundsätzlich unter besonderen Voraussetzungen möglich ist, telefonische oder Online-Beratungen zusammen mit einer schriftlichen Antragstellung anzubieten.

Wenden Sie sich bitte telefonisch oder per E-Mail an eine der oben genannten Beratungsstellen. Dort erfahren Sie, ob und wie eine Antragstellung in der Beratungsstelle möglich ist, und werden Sie über Einzelheiten des Verfahrensablaufs informiert. Hier finden Sie eine Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen in Ihrer Nähe.

 

Mehr erfahren

Hier gibt es mehr Infos

Mehr Informationen über die "Landesstiftung Hilfe für Mutter und Kind" finden Sie auf der Website des Zentrums Bayern Familie und Soziales (ZBFS).