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Corona: Erstattung von Kita-Gebühren

29.01.2021

Eltern können aufgrund des erneuten Corona-Lockdowns in den Monaten Januar und Februar 2021 bei den Elternbeiträgen für Krippe, Kindergarten, Hort und Kindertagespflege entlastet werden.

Der Freistaat Bayern und die Kommunen ersetzen in diesen beiden Monaten allen Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen, die nach dem Bayerischen Kinderbildungs- und betreuungsgesetzt (BayKiBiG) gefördert werden, auf Antrag pauschal die Elternbeiträge. Voraussetzung ist, dass das jeweilige Kind an nicht mehr als fünf Tagen im betreffenden Monat die Einrichtung besucht hat. 

Kitas, die an dem Verfahren zum Beitragsersatz teilnehmen, dürfen dann von den Eltern keine Kita-Beiträge erheben bzw. müssen diese zurückerstatten.