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Elterngeld und Corona: Infos und Anträge

29.05.2020

Um Nachteile beim Bezug von Elterngeld auszugleichen, die in Folge der Corona-Pandemie entstehen, wurde das entsprechende Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit (BEEG) vorübergehend angepasst.

Insbesondere Eltern, die in systemrelevanten Berufen arbeiten aber auch (werdende) Eltern, die aktuell Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosengeld I oder Kurzarbeitergeld beziehen, können von der Gesetzesänderung betroffen sein. Auch beim Partnerschaftsbonus können sich Änderungen ergeben.

Das Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) unterstützt als zuständige Behörde für die Elterngeldanträge in Bayern, betroffenen Eltern bei der Geltendmachung ihrer Ansprüche. Auf der Website des ZBFS finden Sie die wichtigsten Fragen zum Thema und entsprechende Antragsformulare .  

Hier geht es direkt zur Website des ZBFS.